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   VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532   

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VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532 (https://dejure.org/2022,44900)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2022 - 5 B 22.1532 (https://dejure.org/2022,44900)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 5 B 22.1532 (https://dejure.org/2022,44900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BayUIG Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2, 8
    Informationszugang zu Baugenehmigungen und isolierten Ausnahmen und Befreiungen nach bayerischem Landesrecht - fehlende Spruchreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen; Baugenehmigungen sowie isolierte Ausnahmen/Befreiungen für Wohnbauvorhaben als Umweltinformationen; fehlende Spruchreife eines Verpflichtungsbegehrens auf Akteneinsicht wegen ausstehender behördlicher Prüfung von ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen; Baugenehmigungen sowie isolierte Ausnahmen/Befreiungen für Wohnbauvorhaben als Umweltinformationen; fehlende Spruchreife eines Verpflichtungsbegehrens auf Akteneinsicht wegen ausstehender behördlicher Prüfung von ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    In seinem Urteil vom 8. Mai 2019 - 7 C 28.17 - (juris Rn. 17), an dem der Senat sich insoweit orientiert, hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Begriffe "Maßnahme oder Tätigkeit" und "Daten" in der gleichlautenden bundesrechtlichen Regelung des § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG seien weit zu verstehen.

    Die Baugenehmigung ist insoweit Voraussetzung für die Umsetzung einer umweltrelevanten Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.2019 - 7 C 28.17 - juris Rn. 17 und 24; U.v. 22.3.2022 - 10 C 2.21 - juris Rn. 16).

    Inwieweit im Einzelfall wahrscheinliche Auswirkungen auf weitere Umweltbestandteile oder -faktoren hinzutreten können (z.B. auf den Wasserhaushalt durch Errichtung von Tiefgeschossen, das Landschaftsbild, die Artenvielfalt durch Beseitigung von Grünflächen (vgl. bzgl. Baumfällungen BVerwG, U.v. 8.5.2019 - 7 C 28.17 - Rn. 24), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    Ferner würde eine Erheblichkeitsschwelle dem unionsrechtlichen Effektivitätsgebot zuwiderlaufen (vgl. dazu näher BVerwG, U.v. 28.7.2016 - 7 C 7/14 - Rn. 36).

    Dem geltend gemachten Verpflichtungsanspruch fehlt aus diesen Gründen die erforderliche Spruchreife (vgl. BVerwG, U.v. 28.7.2016 - 7 C 7/14 - juris Rn. 30 f.).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    Soweit eine solche bejaht wird (vgl. Fluck/Theurer in Fluck/Fischer/Martini, UIG, § 2 Rn. 321), wird u.a. auf das Urteil des EuGH vom 12. Juni 2003 - C-316/01 - (juris Rn. 25) Bezug genommen, das jedoch für Konstellationen wie die hier zur Entscheidung gestellte keine Aussage trifft.

    Der Gemeinschaftsgesetzgeber wollte dem Begriff "Informationen über die Umwelt" eine weite Bedeutung beilegen und hat eine Definition vermieden, die irgendeine Behördentätigkeit vom Anwendungsbereich der Richtlinie hätte ausschließen können (vgl. schon zur RL 90/313 EuGH, U.v. 12.6.2003 - C-316/01 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    Das insoweit in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2009 - 7 C 2/09 - (juris Rn. 28) ist auf die vorliegende Fallgestaltung schon deshalb nicht anwendbar, weil es dort um die Auslegung des § 2 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UIG (Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen betreffen) ging.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    Insbesondere kommt grundsätzlich in Betracht, dass im Einzelfall zumindest die Gewährung einer Einsicht der Klägerin in alle Bestandteile dieser Bescheide schutzwürdige Interessen Dritter beinträchtigen könnte (vgl. z.B. VGH BW, U.v. 17.12.2020 - 10 S 3000/18 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 22.03.2022 - 10 C 2.21

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21 - Ausnahme für interne

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    Die Baugenehmigung ist insoweit Voraussetzung für die Umsetzung einer umweltrelevanten Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.2019 - 7 C 28.17 - juris Rn. 17 und 24; U.v. 22.3.2022 - 10 C 2.21 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - 15 A 769/18

    Anspruch auf Zugang zu allen Umweltinformationen in näher bezeichneten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 5 B 22.1532
    Insbesondere auch im Hinblick auf diese neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines Wohngebäudes grundsätzlich insgesamt - d.h. mit ihrem vollständigen Inhalt - als Maßnahme im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BayUIG anzusehen (vgl. für die Genehmigung und den Betrieb einer Tierhaltungsanlage OVG NW, B.v. 13.3.2019 - 15 A 769/18 - juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

    Dieses Verständnis der nationalen Rechtslage ist mit den unionsrechtlichen Vorgaben über die Verfahrensgestaltung vereinbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.07.2016 - 7 C 7/14 -, juris Rdnr. 33 ff. zu § 16 Abs. 2 LTranspG RP; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.12.2022 - 5 B 22.1532 -, juris Rdnr. 34 zur mit dem HUIG identischen Regelung in Art. 8 Abs. 1 Satz 3 BayUIG).
  • VG Ansbach, 11.05.2023 - AN 9 K 21.1830

    Widersprüchlichkeit und Unbestimmtheit von Bauvorlagen, Bauvorlageberechtigung im

    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 08.05.2019 - 7 C 28.17) sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH, U.v. 20.12.2022 - 5 B 22.1532) vertreten die Auffassung, dass die Begriffe "Maßnahme oder Tätigkeit" und "Daten" im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 BayUIG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 3 UIG Bund weit zu verstehen seien.

    Dem geltend gemachten Verpflichtungsanspruch fehlt aus diesen Gründen die erforderliche Spruchreife (BVerwG, U.v. 28.7.2016 - 7 C 7/14; BayVGH, U.v. 20.12.2022 - 5 B 22.1532).

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